Mikroplastik und Granulat in Tennishallen

Geschäftsführer Alexander Rentschler

von Alexander Rentschler

Granulate in Tennishallen sind nicht betroffen.


Im Moment ist das von der ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe) angestrebte Verbot von vorsätzlich in Verkehr gebrachten Mikroplastik (Def. Kunststoffgranulate > 5 mm) in aller Munde.


Hauptsächlich zielt dieses Verbot auf Mikroplastik welches in der Kosmetik-, Düngemittel, Farben & Lack-, Medizin und z.B. Klebstoffindustrie eingesetzt wird. Tatsächlich ist aber auch die Anwendung als Einstreugranulat auf allen syntehtischen Sportböden erwähnt.


Wir möchten noch einmal hervorheben, dass es hier nicht um eine unmittelbare Gesundheitsgefahr geht, sondern um die grosse undefinierbare Masse an verschiedenen Kunststoffen, die in die Umwelt gelangen, dort lange verweilen und deren Langzeitfolgen unbekannt sind.


Manche Landersportverbände fördern Einstreugranulate in Tennishallen nicht mehr, aber die Granulate dürfen nach wie vor uneingeschränkt bis zum Jahr 2031 verwendet werden. Darüber hinaus sollte über eine entsprechende Bevorratung nachgedacht werden.


Wir stecken aber schon mitten in der Entwicklung neuer und umweltfreundlicher Einstreugranulate, die in Kürze für unsere Tennisböden verfügbar sein werden.


Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns einfach an.