Mikroplastik und Granulat in Tennishallen

Geschäftsführer Alexander Rentschler

von Alexander Rentschler

Granulate in Tennishallen dürfen auch über das Jahr 2031 genutzt werden.


Im Moment ist das von der ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe) angestrebte Verbot von vorsätzlich in Verkehr gebrachten Mikroplastik (Def. Kunststoffgranulate > 5 mm) in aller Munde.


Hauptsächlich zielt dieses Verbot auf Mikroplastik welches in der Kosmetik-, Düngemittel, Farben & Lack-, Medizin und z.B. Klebstoffindustrie eingesetzt wird. Tatsächlich ist aber auch die Anwendung als Einstreugranulat auf allen syntehtischen Sportböden erwähnt.


Manche Landersportverbände fördern Einstreugranulate in Tennishallen nicht mehr, aber die Granulate dürfen nach wie vor uneingeschränkt auch über das Jahr 2031 verwendet werden. Lediglich der Verkauf dieser Granulate von seiten der Granulathersteller soll ab dem Jahr 2031 nicht mehr erlaubt sein. Bei einer entsprechenden Bevorratung können Granulathallen aber auch weit über diesen Zeitpunkt hinaus betrieben werden.


Wir stecken aber schon mitten in der Entwicklung neuer und umweltfreundlicher Tennisgranulate, die in Kürze für unsere Tennisböden verfügbar sein werden.


Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns einfach an.