Mikroplastik und Granulat in Tennishallen

Geschäftsführer Alexander Rentschler

von Alexander Rentschler

Granulate in Tennishallen sind nicht betroffen.


Im Moment ist das von der ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe) angestrebte Verbot von vorsätzlich in Verkehr gebrachten Mikroplastik (Def. Kunststoffgranulate > 5 mm) in aller Munde.


Hauptsächlich zielt dieses Verbot auf Mikroplastik welches in der Kosmetik-, Düngemittel, Farben & Lack-, Medizin und z.B. Klebstoffindustrie eingesetzt wird. Tatsächlich ist aber auch die Anwendung als Einstreugranulat in Kunstrasenplätzen im Außenbereich explizit im von der ECHA veröffentlichten Schriftverkehr erwähnt.


Wir möchten noch einmal hervorheben, dass es hier nicht um eine unmittelbare Gesundheitsgefahr geht, sondern um die grosse undefinierbare Masse an verschiedenen Kunststoffen, die in die Umwelt gelangen, dort lange verweilen und deren Langzeitfolgen unbekannt sind.


Das von uns eingesetzte Tennisgranulat wird im offiziellen Schriftverkehr der ECHA nicht erwähnt und wird zusätzlich noch in einer geschlossenen Umgebung (Tennishallen) eingesetzt. Weiter liegen die heutigen Tennisgranulate in Ihrer Zusammensetzung weit unter der von der ECHA erlaubten Grenzwerten, so dass ein generelles Verbot nicht verhängt werden kann.


Manche Landersportverbände fördern Einstreugranulate in Tennishallen nicht mehr, aber die Granulate dürfen nach wie vor uneingeschränkt verwendet werden. Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns einfach an.